“A Safety Net for Life”
Wir stecken in einer Krise, die sowohl das Leben jeder und jedes Einzelnen wie auch das der gesamten Menschheit bedroht. Diese Krise ist sozialer, ökologischer und finanzieller Natur und wird in der ganzen Welt auf unterschiedliche Art wahrgenommen. Um dieser Krise entgegenzusteuern, wollen wir in der diesjährigen „Woche des Bedingungslosen Grundeinkommens“ ein Sicherheitsnetz fürs Leben – „A Safety Net for Life“ – knüpfen, das jeden auffängt.
In einer Welt, in der Arbeit zunehmend durch Flexibilität, Unsicherheit und Prekarität gekennzeichnet ist, kann ein BGE Ängste, die Menschen für Hass und Gewalt empfänglich machen, lösen. Es kann Wachstum erzeugen, wo es dringend gebraucht wird, während die gegenteilige Entwicklung dort entstehen kann, wo es sinnvoll ist. Ein BGE ermöglicht ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, die das Fortbestehen von Leben auf unserer Erde auch in Zukunft sichern kann.
Die Woche des BGE wurde 2008 von AktivistInnen im deutschsprachigen Raum ins Leben gerufen. Obwohl sich die Woche von Anfang an in ihrer Ambition als international verstanden hat, haben sich die Aktivitäten vor allem in Europa erst durch die Entstehung einer neuen Koalition UBIE in 2014 weiterentwickelt. Basic Income Earth Network (BIEN) hat zur weiteren Globalisierung der Woche beigetragen, indem durch dieses Netzwerk Online-Events mit internationalen BGE ExpertInnen und AktivistInnen organisiert wurden.
Wir laden AktivistInnen aus der ganzen Welt dazu ein, unsere Aktionswoche für bedingungsloses Grundeinkommen weiter zu globalisieren. Lasst uns gemeinsam ein „Safety Net for Life“ knüpfen! Wenn Sie eine Veranstaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde organisieren wollen, bieten wir Unterstützung durch unsere Webseite, können dabei behilflich sein Vortragende zu finden, und werden Ihre Veranstaltung bei einem breiten und internationalen Publikum bewerben. Zeigen Sie der Welt, dass Ihre Veranstaltung ein Teil der globalen Offensive für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem regionalen oder internationalen Koordinationsteam auf, indem Sie die oben erwähnte Kontaktinformation benützen.
Was ist das BGE, das bedingungslose Grundeinkommen?
Universell: Jeder Mensch wird berechtigt sein, diese finanzielle Zuweisung unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort, Beruf usw. zu erhalten.
Individuell: Jeder und jede hat auf individueller Basis das Recht auf ein BGE, denn nur so kann Privatsphäre und Selbstbestimmung für alle effektiv garantiert werden. Das BGE wird weder an eine „Bedarfsgemeinschaft“ (Ehe, Lebenspartnerschaft, Haushalt) noch an Einkommen und Vermögen einzelner Haushalts oder Familienmitglieder geknüpft sein.
Bedingungslos: Das BGE ist ein an keinerlei Vorbedingungen geknüpftes Menschenrecht, also z.B. auch nicht an die Verpflichtung, einen bezahlten Job anzunehmen, gemeinnützige Arbeit zu leisten oder sich bestimmten traditionellen Geschlechterrollen unterzuordnen. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Besitz zu gewähren.
Genug: Der Betrag sollte ausreichen, ein Leben zu ermöglichen, das den sozialen und kulturellen Standards des jeweiligen Landes entspricht. Das BGE sollte somit materielle Armut verhindern und den Menschen ermöglichen, sich in der Gesellschaft einzubringen und in Würde zu leben.
Wir betonen, dass das BGE den kompensatorischen Sozialstaat nicht ersetzt, sondern ergänzt und in ein emanzipatorisches Sozialsystem transformiert.
Die Charta von UBIEurope
UBIEurope ist eine Allianz von Einzelpersonen und Organisationen, die die Verbreitung der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens zum Ziel hat.
Artikel 1
Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine finanzielle Zuwendung, die regelmäßig an jede Person einer Gemeinschaft ausgezahlt wird. Dieser Bezug steht jeder Person bedingungslos zu und ist hoch genug, um eine materielle Existenz sowie eine würdige Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Artikel 2
UBIEuropes Ziele sind: die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in ganz Europa; sowie die Anerkennung des Bedingungslosen Grundeinkommens als ein Menschenrecht, sodass alle Menschen in Würde leben können.
Artikel 3
UBIEurope respektiert unterschiedliche Standpunkte und Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Bedinungslose Grundeinkommen. Unterschiedliche Beweggründe und Methoden der Umsetzung sollen uns nicht von einer Zusammenarbeit abhalten.
Artikel 4
UBIEurope respekiert persönliche und kollektive Unterschiede, sowie – aber nicht beschränkt auf – Geschlecht, Herkunft, Sexualität, Behinderung, Religion, finanzielle Lage, Beruf, Land und Immigrationsstatus.
(Den Text haben Mitglieder der österreichischen Grundeinkommensbewegung verfasst.)